Kosten und Verträge
Nach dem sächsischen Kitagesetz von 2002 und dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2005 besteht für Sie als Eltern die Möglichkeit der Finanzierung über das Jugendamt. Wird das Kind vom Jugendamt gefördert, zahlen Sie nur den Elternanteil lt. Satzung der Stadt Leipzig.
Sie als Eltern schließen zwei Verträge ab: mit mir einen privatrechtlichen Vertrag über die Betreuung ihres Kindes und den Zweiten mit meinem Träger, Mütterzentrum e.V., an den Sie auch den Elternanteil zahlen.
Den Antrag auf Förderung richten Sie an:
Mütterzentrum e.V. Leipzig
Klingenthaler Str. 14
04349 Leipzig
Ich als Tagesmutter habe eine Kooperationsvereinbarung mit eben diesen Träger, der mir u.a. auch meine Arbeit vergütet.